Das
Fleckenbüchlein Langenbrand

Das aus dem Jahre 1741 stammende
Büchlein wurde 2017 durch die Fa. Raum auf Kosten der
Gertrud und Wolfgang Obert Stiftung
restauriert. Vor allem der Einband war sichtbar beschädigt.
Aber auch im Inneren mussten Beschädigungen behoben werden.
Inhalt
des Buches: Was das Dorf an Rechten zu gebrauchen
und beachten hat.
Anfang: Weil
vor vielen Jahren das Fleckenbüchlein in Langenbrand
verloren gegangen ist, hat das Oberamt Neuenbürg ersucht,
wieder ein neues zu verfertigen.
Straßen und
Wege betreffend: Hier wird geregelt, wie die Wege
und Straßen verlaufen. wer welchen Weg oder Gasse benutzen
darf und wer für den Unterhalt dieser Wege zuständig
ist. Beispiel: Von dem oben genannten Loßgäßle
geht der Fußweg an Jakob Wankmüllers Haus und der
Schießhütte vorbei, weiter (Seite 4b) an
den feuchten Wiesen von Michael Lutz und Jakob Knöller
vorbei bis zum Pforzheimer Weg. Diesen Weg muss Knöller
alleine zur Verfügung stellen
Die Kirchwege
betreffend Zum Kirchspiel Langenbrand gehörten
die Orte Engelsbrand, Salmbach, Grunbach und Kapfenhardt. Die
Gemeindemitglieder gingen in Langenbrand in die Kirche. Hier
wird geregelt welcher Weg von den einzelnen Orten eingeschlagen
werden soll. Beispiel: Die Salmbacher sollen ihren Weg zur
Kirche vom Grunbacher Weg an über Andreas Maisenbachers Feld
hinaus bis auf Andreas Stickels und Jakob Nonnenmanns Acker bis
an das Tor für alle Zeit gebrauchen dürfen. Auch
für die Langenbrander selber, ist geregelt, welchen Weg sie
zur Kirche nehmen sollen. Dieser Weg ist auf der
Urkarte (ca. 1835) sichtbar.
Den
Totenweg belangend Hier ist der Weg vom unteren
Dorf bis zum Friedhof bei der Kirche geregelt
Den
Waidgang betreffend Der Waidgang, d.h. der
Viehtrieb in die Wälder war in früheren Zeiten ein
wichtiger Weg um mehr Vieh halten zu können. Hier wird
beschrieben welchen Weg der Hirte mit dem Vieh der Bauern zu
gehen hat. Beispiel: Der allgemeine Viehtrieb des hiesigen
Orts fängt an auf dem Eulenberg und geht von da an hinauf
bis an die Schömberger Straße oder Markung und von da
aus bis zum Hallenbrunnen. Desweiteren werden nochmals die
Rechte der Waldrennacher zum Waidgang auf Langenbrander Markung
festgehalten die aus alten Verträgen von 1510, 1620 und 1716
stammen. siehe hierzu auch den Bericht von Emil Göltenboth
in „Einst und Heute“ Heft 1
Die Wässerung
belangend Hier wird geregelt, wer, wann und aus
welchem Brunnen Wasser entnehmen kann. Beispiel: Von dem
Gaißbrönnlein solle Ulrich Keck die (Seite 27)
Wässerung auch wie bei dem zuerst genannten Brunnen von
Donnerstag Abends bis Freitag Abends, die übrigen 6 Tage
soll Hans Jerg Erhardt vom Gaisbrunnen die Wässerung alleine
bekommen.
Beurkundung: (Seite
29) Hierauf nun ist die gegenwärtige allgemeine Weg-
Straßen-. Waid-Wässerungsgerechtigkeitsbeschreibung
heute, Mittwoch den 20. September Anno 1741 beurkundet durch den
jetzigen Vogt zu Neuenbürg Ferdinand Theophil Binders den
vereidigten Schultheißen und Richter aus Langenbrand, wie
nicht weniger auch in Gegenwart von (Seite 29b)
Forstknecht Johannes Pfester, der ganzen versammelten
Bürgerschaft zu Langenbrand, so wie auch den Schultheißen,
Anwälten (Ortsvorsteher) und Gemeinderats-Deputierten
von Engelsbrand, Grunbach, Salmbach, Kapfenhardt und Waldrennach,
öffentlich verlesen und publiziert worden.
Weitere
Hinweise: Das Buch ist ein Handschriftenband mit einem
Pergamenteinband. Im Text gibt es viele heute nicht mehr
gebräuchliche Begriffe. Der Satzbau ist kompliziert und
manchmal nicht zu verstehen.
Es
wurden vom mir 2 Abschriften gemacht:
Seiten
genaue Abschrift, aber nicht Buchstaben- und auch nicht
wortgenau. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden teilweise gleich
die heutigen Worte ergänzt. Teilweise wurden die alten
Begriffe belassen und durch (heutige Bergriffe
ergänzt) Seitenangabe nach Original um dort
kontrollieren zu können, Seite b = Rückseite
Übersetzung
in den heutigen Sprachgebrauch (vereinfacht) zusätzlich:
Die genannten Personen werden durch die Nr. im Ortssippenbuch
Langenbrand definiert Liste der genannten Flurbegriffe. Diese
können teilweise in der Karte
nachgesehen werden.
Dezember
2017 Wolfgang Obert
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