Das Hörnlesbergsträßle  (über den Bühl nach Calmbach)

 

Das Hörnlesbergsträßchen ist die direkte Verbindung zwischen Schömberg und der Tannmühle bei Calmbach. Die Straße führt auf Schömberger Gemarkung in relativ gleichmäßiger Steigung entlang des Calmbächle durch staatlichen Forst bis zu dieser Schömberger Enklave.

Im Oktober 1859 wurde ein erster Vertrag zwischen dem Forstamt Neuenbürg -Revier Langenbrand- und der Gemeinde Schömberg abgeschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde zur Unterhaltung des Weges einen jährlichen Beitrag von 10 Gulden zu bezahlen. Der Gemeinde und ihren Angehörigen wird dafür die Benützung des Weges mit Fuhrwerken jeglicher Art gestattet. 
Wichtig war dieser Weg zur damaligen Zeit für die Schömberger Bürger deshalb, weil die Tannmühle die einzige Mahlmühle auf Schömberger Gemarkung war. Die Tannmühle war eine Mahlmühle mit zwei Mahlgängen und einem Gerbgang und bestand bis ca. 1890. Die eigene Mühle hat Schömberg immer von dem Mühlenbanne bewahrt, der in der Umgebung stets Ursache von vielen Streitigkeiten zwischen Müller und Mahlkunden gewesen ist.
Ab 1902 siedelt sich mit der Fa. Gauthier Industrie in diesem Tal an, die auch für viele Schömberger Bürger Arbeit und Brot bringen sollte.
Die Unterhaltung dieses Weges wird in den folgenden Jahrzehnten ein stetiges Thema zwischen der Gemeinde Schömberg und der Forstverwaltung sein.
1904 wurde die Wasserversorgungsanlage für Schömberg im Calmbachtäle gebaut, dazu mußten Rohre im Bereich des Sträßchens verlegt werden, was zu einem hohen Unterhaltungsaufwand führte. Schon zu dieser Zeit wurde das Sträßchen mit Kalkschotter befestigt, was bei den damaligen sehr hohen Transportkosten sicher sehr teuer war. Über diesen Streit machte die „Königliche Forstdirektion” in Stuttgart im August 1905 und Oktober 1907 einen Bericht.
Am 3. August 1908 kommt ein neuer Vertrag zwischen der Forstverwaltung und der Gemeinde Schömberg zustande. Dieser wird 1921 durch Nachträge ergänzt. Nach diesem Vertrag darf der Weg zur Beförderung von Personen sowie von Wald- und Felderzeugnissen durch Fuhrwerke benutzt werden die sich im Besitz von Schömberger Einwohnern befinden.
Weil nun Pferde-Fuhrwerke mehr und mehr durch Kraftwagen ersetzt worden sind, sind zu den „Fuhrwerken aller Art” auch die Kraftwagen zu zählen.

Diese Meinung vertritt Bürgermeister Hermann in einem Schreiben vom 16. 12. 1936 an das Forstamt Langenbrand und bittet diese Festlegung zu bestätigen.

Forstrat PfeilstickerDabei stößt er bei Forstrat Pfeilsticker auf heftigen Widerspruch. Dieser erwähnt in einem Schreiben vom 17. 12. 1936, daß er sein” Hörnlesbergsträßchen der Amtskörperschaft zur Übergabe in den öffentlichen Verkehr geben wollte, dabei ist er aus Gründen der zu erwartenden Kosten auf Ablehnung gestoßen.

Forstrat Pfeilsticker ist nicht bereit, Kraftfahrzeuge auf diesem Weg zuzulassen und droht jeden Kraftfahrer seiner Bestrafung zuzuführen. Die gemachte Ausnahme für den Schömberger Wasserwärter Bäuerle wird aus Haftungsgründen zurückgezogen.

Der Streitfall wird dem Deutschen Gemeindetag zur Begutachtung vorgelegt. Dieser spricht sich dahin aus, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß nach der seitherigen Entwicklung der Verkehrsmittel unter „Fuhrwerken aller Art” auch Kraftfahrzeuge verstanden werden müssen.

Weiterer Schriftverkehr dazu ist in der Akte A22 nicht vorhanden.

Wie wichtig eine direkte Verbindung nach Calmbach zur dortigen Fabrik war, gibt ein Hinweis in den Gemeinderatsprotokollen aus dem Jahre 1935. Dort wird von ca. 50 Arbeitern gesprochen die täglich von Schömberg nach Calmbach zu Fuß unterwegs sind. Der Fußweg führt allerdings über die Charlottenhöhe.

Es ist anzunehmen, daß der Verkehr auf diesem Weg zumindest bis zu den Schömberger Quellen vom Forstamt stillschweigend geduldet wurde. Es kam ja auch bald der Krieg und damit Zeiten in denen die Menschen andere Sorgen hatten.

Aktuell wird das Thema wieder als die Firma Auto-Kling im November 1948 einen Arbeiterverkehr nach Calmbach einrichten will. Das Forstamt Langenbrand untersagt die Benutzung für einen öffentlichen Linienverkehr.

Der Gemeinderat ist der Auffassung, daß alles versucht werden muß, die Sperre der Straße wieder aufzuheben. Dies ließe sich am Besten bewerkstelligen, wenn die Strecke in die Unterhaltung des Kreisverbandes übernommen wird. Der Antrag der Forstverwaltung, die Strecke in die Unterhaltung des Kreisverbandes zu übernehmen wird befürwortet.

Dies gelingt leider nicht. 

Im Dezember 1948 legt das Forstamt Langenbrand einen Vertragsentwurf vor, wonach der Gemeinde die Benützung des Hörnlesbergsträßchens für die Einrichtung eines Arbeitsverkehrs zwischen Schömberg und Calmbach gestattet wird.

Die Gemeinde Schömberg hat hierfür eine jährliche Benutzungsgebühr von DM 300 zu bezahlen. Die Firma Gauthier in Calmbach hat sich bereit erklärt, an den Kosten der Gemeinde jährlich DM 200 zu ersetzen. Die Söhne von Robert Kling, Alfred und Herbert betreiben diese Linie mit einem Lastwagen und Bänken darauf eineinhalb Jahre lang. Es fahren täglich ca. 25 Personen zur Arbeit nach Calmbach.

Heute ist diese Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Der Gemeinde wird die Zufahrt zu den Quellen gestattet. Der Weg ist befestigt, aber nicht geteert..

Der frühere Ortsteil „Tannmühle” ist heute nach Calmbach umgemeindet.
 
 

W. Obert
Quellen: Gemeindeackte A22, Oberamtsbeschreibung 1860, Chronik Schick, Erzählungen