Das Hörnlesbergsträßle
(über den Bühl nach Calmbach)
Das Hörnlesbergsträßchen
ist die direkte Verbindung zwischen Schömberg und der Tannmühle
bei Calmbach. Die Straße führt auf Schömberger Gemarkung
in relativ gleichmäßiger Steigung entlang des Calmbächle
durch staatlichen Forst bis zu dieser Schömberger Enklave.
Im
Oktober 1859 wurde ein erster Vertrag zwischen dem Forstamt Neuenbürg
-Revier Langenbrand- und der Gemeinde Schömberg abgeschlossen. In
diesem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde zur Unterhaltung des Weges
einen jährlichen Beitrag von 10 Gulden zu bezahlen. Der Gemeinde und
ihren Angehörigen wird dafür die Benützung des Weges mit
Fuhrwerken jeglicher Art gestattet.
Wichtig
war dieser Weg zur damaligen Zeit für die Schömberger Bürger
deshalb, weil die Tannmühle die einzige Mahlmühle auf Schömberger
Gemarkung war. Die Tannmühle war eine Mahlmühle mit zwei Mahlgängen
und einem Gerbgang und bestand bis ca. 1890. Die eigene Mühle hat
Schömberg immer von dem Mühlenbanne bewahrt, der in der Umgebung
stets Ursache von vielen Streitigkeiten zwischen Müller und Mahlkunden
gewesen ist.
Ab
1902 siedelt sich mit der Fa. Gauthier Industrie in diesem Tal an, die
auch für viele Schömberger Bürger Arbeit und Brot bringen
sollte.
Die
Unterhaltung dieses Weges wird in den folgenden Jahrzehnten ein stetiges
Thema zwischen der Gemeinde Schömberg und der Forstverwaltung sein.
1904
wurde die Wasserversorgungsanlage für Schömberg im Calmbachtäle
gebaut, dazu mußten Rohre im Bereich des Sträßchens verlegt
werden, was zu einem hohen Unterhaltungsaufwand führte. Schon zu dieser
Zeit wurde das Sträßchen mit Kalkschotter befestigt, was bei
den damaligen sehr hohen Transportkosten sicher sehr teuer war. Über
diesen Streit machte die „Königliche Forstdirektion” in Stuttgart
im August 1905 und Oktober 1907 einen Bericht.
Am
3. August 1908 kommt ein neuer Vertrag zwischen der Forstverwaltung und
der Gemeinde Schömberg zustande. Dieser wird 1921 durch Nachträge
ergänzt. Nach diesem Vertrag darf der Weg zur Beförderung von
Personen sowie von Wald- und Felderzeugnissen durch Fuhrwerke benutzt werden
die sich im Besitz von Schömberger Einwohnern befinden.
Weil
nun Pferde-Fuhrwerke mehr und mehr durch Kraftwagen ersetzt worden sind,
sind zu den „Fuhrwerken aller Art” auch die Kraftwagen zu zählen.
Diese
Meinung vertritt Bürgermeister Hermann in einem Schreiben vom 16.
12. 1936 an das Forstamt Langenbrand und bittet diese Festlegung zu bestätigen.
Dabei
stößt er bei Forstrat Pfeilsticker auf heftigen Widerspruch.
Dieser erwähnt in einem Schreiben vom 17. 12. 1936, daß er „sein”
Hörnlesbergsträßchen der Amtskörperschaft zur Übergabe
in den öffentlichen Verkehr geben wollte, dabei ist er aus Gründen
der zu erwartenden Kosten auf Ablehnung gestoßen.
Forstrat
Pfeilsticker ist nicht bereit, Kraftfahrzeuge auf diesem Weg zuzulassen
und droht jeden Kraftfahrer seiner Bestrafung zuzuführen. Die gemachte
Ausnahme für den Schömberger Wasserwärter Bäuerle wird
aus Haftungsgründen zurückgezogen.
Der
Streitfall wird dem Deutschen Gemeindetag zur Begutachtung vorgelegt. Dieser
spricht sich dahin aus, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß nach
der seitherigen Entwicklung der Verkehrsmittel unter „Fuhrwerken aller
Art” auch Kraftfahrzeuge verstanden werden müssen.
Weiterer
Schriftverkehr dazu ist in der Akte A22 nicht vorhanden.
Wie
wichtig eine direkte Verbindung nach Calmbach zur dortigen Fabrik war,
gibt ein Hinweis in den Gemeinderatsprotokollen aus dem Jahre 1935. Dort
wird von ca. 50 Arbeitern gesprochen die täglich von Schömberg
nach Calmbach zu Fuß unterwegs sind. Der Fußweg führt
allerdings über die Charlottenhöhe.
Es
ist anzunehmen, daß der Verkehr auf diesem Weg zumindest bis zu den
Schömberger Quellen vom Forstamt stillschweigend geduldet wurde. Es
kam ja auch bald der Krieg und damit Zeiten in denen die Menschen andere
Sorgen hatten.
Aktuell
wird das Thema wieder als die Firma Auto-Kling im November 1948 einen Arbeiterverkehr
nach Calmbach einrichten will. Das Forstamt Langenbrand untersagt die Benutzung
für einen öffentlichen Linienverkehr.
Der
Gemeinderat ist der Auffassung, daß alles versucht werden muß,
die Sperre der Straße wieder aufzuheben. Dies ließe sich am
Besten bewerkstelligen, wenn die Strecke in die Unterhaltung des Kreisverbandes
übernommen wird. Der Antrag der Forstverwaltung, die Strecke in die
Unterhaltung des Kreisverbandes zu übernehmen wird befürwortet.
Dies
gelingt leider nicht.
Im
Dezember 1948 legt das Forstamt Langenbrand einen Vertragsentwurf vor,
wonach der Gemeinde die Benützung des Hörnlesbergsträßchens
für die Einrichtung eines Arbeitsverkehrs zwischen Schömberg
und Calmbach gestattet wird.
Die
Gemeinde Schömberg hat hierfür eine jährliche Benutzungsgebühr
von DM 300 zu bezahlen. Die Firma Gauthier in Calmbach hat sich bereit
erklärt, an den Kosten der Gemeinde jährlich DM 200 zu ersetzen.
Die Söhne von Robert Kling, Alfred und Herbert betreiben diese Linie
mit einem Lastwagen und Bänken darauf eineinhalb Jahre lang. Es fahren
täglich ca. 25 Personen zur Arbeit nach Calmbach.
Heute
ist diese Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Der Gemeinde wird die Zufahrt zu den Quellen gestattet. Der Weg ist befestigt,
aber nicht geteert..
Der
frühere Ortsteil „Tannmühle” ist heute nach Calmbach umgemeindet.
W. Obert
Quellen:
Gemeindeackte A22, Oberamtsbeschreibung 1860, Chronik Schick, Erzählungen
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