5. Der Tausch- und Kaufvertrag von 1603

In den Jahren 1603 bis 1605 ging das Amt Liebenzell an Württemberg über. Der Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach war aus verschiedenen Gründen in große Geldverlegenheit geraten. Daher verkaufte er zunächst 1595 die Ämter Besigheim und Mundelsheim für 385 000 fl. an Herzog Friedrich I. von Württemberg. Kurz darauf sah er sich gezwungen, auch die erheblich größeren Herrschaften Altensteig und Liebenzell zu veräußern. Er nahm dafür die Kellereien Malsch und Langensteinbach sowie einige weitere württembergische Besitzungen zwischen Enz und Rhein, fast durchweg herrenalbisches Klostergut, in Tausch und erhielt noch die Kaufsumme von 481.760 fl. 55 Kr. Nachdem sich die Verhandlungen durch Jahre hingezogen hatten, kam am 20. Dezember 1603 der Kauf zustande. Durch ihn sollten ,,allerhand nachbarliche Irrungen und Mißverständ, die auch durch vielmalen gesuchte und gepflogene gütliche Unterhandlung niemalen endlich beygelegt und verglichen werden mögen", für immer aus der Welt geschafft und die ,,Erhaltung auch ferner Fortpflanzung vertraulich-schwägerlicher guter Correspondenz und Nachbarschaft" sichergestellt werden. Durch den Erlaß vom 5. Januar 1604 wurden die Untertanen ihrer Pflichten gegen den Markgrafen entbunden und von ihm zu schuldigem Gehorsam gegen seinen ,,freundlichen, lieben Oheim, Schwager, Bruder und Gevatter Herzog Friedrich zu Württemberg" angewiesen. Als der Markgraf 4 Monate später starb, focht sein Bruder Georg Friedrich den Vertrag an (weil die in Tausch gegebenen Klostergüter nicht unbestritten württembergischer Besitz waren). Schließlich gab er sich aber mit einem Draufgeld von 28240 fl. und dem Pfarrsatz von Bauschlott zufrieden. Auch die württembergischen Landstände machten dem Herzog Schwierigkeiten, ,,weil die Orte theils strittig, theils durch geistliche Güter und Gefälle erkauft, auch mehrentheils schlecht und gering seien, so daß wenig Schatzung daraus erhoben werden könne". Endlich jedoch willigten sie in die Bezahlung des Kaufschillings, und am 25. Januar 1605 wurden beide Ämter der Landschaft dauernd einverleibt. Doch nicht unbestritten! Denn als Baden-Durlach nach der unglücklichen Schlacht bei Wimpfen (1622) einige der eingetauschten Orte an Baden-Baden abtreten mußte, entspann sich ein langwieriger Prozeß, der erst durch den Vergleich vom 29. Nov. 1753 beendigt wurde: Württemberg trat verschiedene Rechte an Baden ab und zahlte nochmals 130000 fl.

In den zahlreichen Verträgen, welche die Grafen von Württemberg und die Markgrafen von Baden vor allem ,,ihrer Spän und Irrung halben" zu Beginn des 15. Jahrhunderts vereinbarten, spielt auch unsere Gegend wiederholt eine Rolle. Im Jahre 1390 erhielt Markgraf Bernhard 1. von Eberhard dem Greiner die Erlaubnis, auf württembergischem Boden ,,ein segmulne uf die wiesen an der Entz by dez Meyers hof obersitt der Nuewenburg gelegen" zu erbauen. Er will seinen ,,wald den Hengstberg howen" (hauen) und einen Teil des Holzes dort sägen lassen. Dieses Abkommen wird 1402 aufs neue bestätigt.

Im Jahr 1423 wurden verschiedene Streitigkeiten geschlichtet, welche ,,der Fahrt, Holzhauens und anderer dergl. Sachen wegen" zwischen den Untertanen beider Fürsten entstanden waren. Es klagten damals die Bürger von Callenbach und Zum Hofe gegen Schonberg, die von Brand gegen Schonberg' die von Ingelsbrand und Salnbach gegen Büchelbronn und die Grunbacher (der Erzgruben wegen) gegen Wißenstein. Bei Schömberg und den beiden Talorten dreht sich der Streit um die alte Waldnutzungsgrenze' die ,,an dem Hengstberg den Grad hinuß / bis uff den berg bis in das widen sohn und von dem Sohn nach der Snesleiff biß uff den grunt der Hinter Reinlins wise hinab zuhet biß an den vorbeI-bach" (Förtelbach). In demselben Vertrag wurde auch die Gerichtsbarkeit in dem Dorf Igelsloch geregelt, von dem Baden zwei Drittel und Württemberg ein Drittel im Besitz hatte. An alte Grenzverhältnisse dürfte auch noch der Flurname ,,Pforzheimer Tor" erinnern, den die Karte auf dem rechten Förteltalhang verzeichnet.

Sonst ist über Schömberg aus diesem Zeitraum nur wenig bekannt. Jedenfalls bildete es schon frühe den kirchlichen Mittelpunkt der unter badischer Herrschaft stehenden Hochfläche; Oberlengenhardt, Igelsloch, Schwarzenberg' Unterkollbach und Bieselsberg gehörten zu seinem Pfarrsprengel. Auf württembergischem Gebiet wurde in dem benachbarten Langenbrand 1404 eine eigene Pfarrei gestiftet, der auch die 5 übrigen Waldgangsorte lange Zeit einverleibt waren. Die Reformation führte hier Friedrich Weiß, ein Hanauer im Jahr 1535 durch, während das badische Schömberg jedenfalls erst 1555 im Anschluß an Pforzheim unter dem Markgrafen Karl II. protestantisch wurde.